Die Drogeriemarktkette Rossmann wehrt sich gerichtlich gegen die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für ihre Filialen. Der Fall könnte wegweisend für andere Unternehmen mit zahlreichen Betriebsstätten werden.
Das Unternehmen mit Sitz in Burgwedel bei Hannover betreibt deutschlandweit hunderte Filialen. Nach geltendem Recht muss für jeden Standort mit Empfangsgeräten eine separate Rundfunkgebühr entrichtet werden, was bei der Größe des Filialnetzes zu erheblichen Kosten führt.
Hintergrund des Rechtsstreits
Rossmann argumentiert, dass die aktuelle Gebührenregelung unverhältnismäßig sei. Die Kette nutzt in ihren Filialen lediglich Computer für geschäftliche Zwecke, nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen. Dennoch wird für jeden internetfähigen PC eine Gebühr fällig.
Die Hauptargumente des Unternehmens:
- Computer dienen ausschließlich Kassensystemen und Warenwirtschaft
- Rundfunkempfang findet faktisch nicht statt
- Mehrfachbelastung durch Gebühren pro Filiale unverhältnismäßig
- Wettbewerbsnachteil gegenüber kleineren Konkurrenten
Gebührenpflicht für Unternehmen
Nach der damaligen Rechtslage waren Rundfunkgebühren für jedes empfangsfähige Gerät in einer Betriebsstätte zu entrichten. Dies umfasste auch internetfähige Computer, da über sie theoretisch Rundfunkprogramme abrufbar sind.
Bedeutung für die Wirtschaft
Der Ausgang des Verfahrens wird von der Wirtschaft mit Spannung verfolgt. Zahlreiche Einzelhandelsketten und Unternehmen mit verteilten Standorten befinden sich in einer vergleichbaren Situation. Ein Urteil zugunsten von Rossmann könnte eine Welle von Klagen auslösen.
Die Frage, ob ein Gerät tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt wird oder nur theoretisch dazu in der Lage ist, beschäftigt Juristen und Unternehmen gleichermaßen.
Fazit
Der Rechtsstreit zwischen Rossmann und den Rundfunkanstalten wirft grundsätzliche Fragen zur Gebührengerechtigkeit auf. Unabhängig vom Ausgang verdeutlicht der Fall, dass das bestehende System mit der technischen Entwicklung nicht Schritt gehalten hat. Eine Reform erscheint vielen Beobachtern überfällig.